Bildungsscheck NRW

Das Förderangebot des Bildungschecks NRW kann jährlich genutzt werden.

Achtung: Die Ausgabe von Bildungsschecks endet zum 30.06.2024. Alle bereits ausgestellten betrieblichen und individuellen Bildungsschecks können weiterhin eingesetzt werden. Wir informieren an dieser Stelle, sobald es weitere Informationen gibt.

Wer wird gefördert

Einzelpersonen können einen Bildungsscheck erhalten, wenn sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und ihren Wohnsitz in NRW haben.
 
Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen. Die Weiterbildung muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen.

Was wird gefördert

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
 
Ausgeschlossen von der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen, Trainings bei neuen Produkteinführungen oder Prüfungen.

Wie wird gefördert

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden.
 
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte einen Zuschuss von 50 Prozent, max. 500,- Euro zu den Weiterbildungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
 
Die andere Hälfte der Lehrgangsgebühr trägt die geförderte Person selbst. Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
 
Die Beratung ist kostenlos und informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung.

Mehrere Kurse mit einem Bildungsscheck zu fördern ist möglich, aber …

Es können nur solche Lehrgänge gebündelt gefördert werden, die innerhalb eines einzigen Buchungsvorgangs belegt wurden. Nachträgliche weitere Buchungen können nicht berücksichtigt werden.
 
Wenden Sie sich bei Fragen bitte vor der Buchung an Ihren Fachberater oder foerderungen@endriss.de. Achten Sie außerdem darauf, dass das auf dem Bildungsscheck angegebene Weiterbildungsziel für alle in dieser getätigten Buchung enthaltenen Lehrgänge gilt oder lassen Sie die Formulierung entsprechend anpassen, bevor Sie uns das Original zusenden.
 
Bitte haben Sie Verständnis, dass keine Sondervereinbarungen möglich sind, da wir gegenüber der Bezirksregierung auskunftspflichtig sind.
 

So nutzen Sie Ihren Bildungsscheck NRW bei uns:

1. Bei der Anmeldung geben Sie im Nachrichtenfeld an, dass Sie den Bildungsscheck NRW anwenden wollen. Nach der Verarbeitung Ihrer Buchung senden wir Ihnen eine Info-Mail zu.

2. Den Bildungsscheck senden Sie uns im Original vor Veranstaltungsbeginn an:

Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Team Förderungen, Lichtstraße 45-49 in 50825 Köln

3. Bitte prüfen Sie vor dem Versand die folgenden Angaben auf dem Bildungsscheck: Das Weiterbildungsziel stimmt mit Ihrer Buchung überein, die Steuer-Fachschule ist als Weiterbildungsanbieter genannt, Ihre persönlichen Angaben sind korrekt, das Datum der Ausgabe liegt mindestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn (Bei Videolehrgängen gilt: einen Tag vor Buchungsdatum). Versenden Sie ausschließlich das Original - Kopien oder PDFs dürfen nicht angenommen werden. Denken Sie bei dem Versand unbedingt auch daran, die zweite Seite des Bildungsschecks, die subventionserhebliche Erklärung, beizulegen.

Info-Service für Ratsuchende, Betriebe und Beratende

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des MAGS NRW: https://www.mags.nrw/bildungsscheck.

Die Telefonhotline des Service-Center vom Land Nordrhein-Westfalen informiert von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr unter 0211 837-1929.

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