Bildungsurlaub
Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung – viele Namen, ein Prinzip: Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber jährlich bis zu 5 Tage zur Weiterbildung, die nicht von Ihrem Urlaubskonto abgezogen werden.
Der Anspruch auf Bildungsurlaub beläuft sich in der Regel auf bis zu 5 Tage, hier gibt es allerdings unterschiedliche Ansprüche je nach Bundesland. In vielen Ländern darf der jährliche Anspruch aus dem Vorjahr mit in das aktuelle Jahr genommen werden, wenn er noch nicht genutzt wurde. Damit sind bis zu 10 Tage Bildungsurlaub für Ihre Weiterbildung möglich.
Bildungsurlaub ist in der Regel mit anderen Förderprogrammen, wie z.B. dem Bildungsscheck NRW kombinierbar.
Diese Kurse und Seminare sind für Bildungsurlaub anerkannt:
Unser Zertifikatskurs CINA® ist in vielen Bundesländern für Bildungsurlaub anerkannt.
Für weitere Produkte werden zurzeit die Anforderungen geprüft, um das Angebot weiter auszubauen. Kommen Sie bei Interesse gerne auf uns zu, bei rechtzeitiger Anfrage bis zu 4 Monate im voraus können wir auch auf Anfrage ggf. Zulassungen für Bildungsurlaub beantragen.
So beantragen Sie Bildungsurlaub für Ihre Weiterbildung:
Spätestens 4-8 Wochen vor Lehrgangsbeginn bzw. direkt bei Ihrer Buchung teilen Sie uns per E-Mail an foerderungen@ifrs-akademie.de mit, dass Sie Bildungsurlaub nutzen möchten. Für eine zielsichere Beratung teilen Sie uns mit, in welchem Bundesland Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat und für welchen Kurs Sie Bildungsurlaub nutzen möchten.
Sie erhalten von uns per E-Mail zwei Formulare: eines reichen Sie fristgerecht an Ihren Arbeitgeber weiter, das andere benötigen wir von Ihnen ausgefüllt zurück.
Sollte für Ihren gewünschten Kurs keine Anerkennung für Bildungsurlaub vorliegen, erhalten Sie von uns eine Information zum rechtlichen Hintergrund bzw. eine Auskunft, ab wann wir ggf. mit einer Anerkennung rechnen können.
Wichtig:
Die gesetzliche Regelung für Bildungsurlaub variiert von Bundesland zu Bundesland, bitte informieren Sie sich über die Bedingungen des Bundeslands Ihres Arbeitgebersitzes.
Für das Land Hessen können wir aufgrund der veränderten Gesetzeslage gegenwärtig keine Option für Bildungsurlaub anbieten.
Bundesland | Programm | Hinweis |
Baden-Württemberg | Bildungszeit | |
Bayern | Dieses Bundesland bietet keinen gesetzlich geregelten Bildungsurlaub an | |
Berlin | Bildungszeit | |
Brandenburg | Bildungsfreistellung | |
Bremen | Bildungszeit | |
Hamburg | Bildungsurlaub | |
Hessen | Bildungsurlaub | In diesem Bundesland liegt keine Trägeranerkennung vor |
Mecklenburg-Vorpommern | Bildungsfreistellung | |
Niedersachsen | Bildungsurlaub | |
Nordrhein-Westfalen | Arbeitnehmerweiterbildung | |
Rheinland-Pfalz | Bildungsfreistellung | |
Saarland | Bildungsfreistellung | |
Sachsen | Dieses Bundesland bietet keinen gesetzlich geregelten Bildungsurlaub an, es gibt aber eine Initiative, die dieses Angebot auf den Weg bringen möchte | |
Sachsen-Anhalt | Bildungsfreistellung | |
Schleswig-Holstein | Bildungsfreistellung | |
Thüringen | Bildungsfreistellung |