u.a. Einkommensteuer | Steuerliche Informationen für Influencer (BayLfSt)

    Die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (Online-Taskforce) des Bayerischen Landesamtes für Steuern (BayLfSt) hat eine 9-seitige Broschüre mit steuerlichen Informationen für Social-Media-Akteure (Stand 2020) veröffentlicht.

    In den FAQ wird in aller Kürze erklärt,

    • welche Steuerarten für Influencer in Frage kommen,
    • welche Pflichten sich hieraus ergeben,
    • welche Folgen sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben,
    • ob Gratisprodukte oder Geschenke zu versteuern sind sowie
    • wo Influencer weitere Informationen erhalten.

    Hinweis: Die FAQ sind auf der Homepage des BayLfSt veröffentlicht. Lesen Sie zum Thema unseren ausführlichen Beitrag aus Beratersicht von Homuth, Einkünfte X.0: Blogger, Influencer, YouTuber & Co., NWB 26/2018 S. 1891 NWB AAAAG-86291.

    Quelle: BayLfSt online sowie NWB Datenbank (il)

    Diese Seminare könnten Sie interessieren:

    Am ermäßigten Steuersatz arbeitet die Bundesregierung bereits und eine Mehrwertsteuer-Reform bahnt sich an. Die E-Mobilität nimmt stark an Bedeutung zu und betrifft zukünftig den Großteil der Unternehmen in Deutschland. Übernehmen zukünftig Roboter die Aufgaben in der Buchhaltung und im Controlling?

    Diese Themen wecken Ihr Interesse? Dann bestellen Sie kostenlos unser neues Kundenmagazin. Lesen Sie spannende Artikel und Interviews zu interessanten Fachthemen und informieren Sie sich jetzt über unser neues Seminarangebot.
    Jetzt gratis bestellen!

    Kontakt