Teil 16: Meister aller (Steuer-)Klassen - Mein Weg zum Taxmaster

    Die mündliche Prüfung steht endlich an! Wie lief es für David?! Es wird spannend. Viel Spass beim Lesen!

    So meine lieben (Steuerrechts-) Freunde,

    mehr als ein 1 Jahr ist es nun schon her, als ich mein - schriftliches - Steuerberaterexamen erfolgreich in Berlin abgelegt und sogar (fast) drei Jahre, als ich meinen ersten TaxMaster Blog für euch geschrieben habe – irgendwie „unwirklich“, wie schnell die Zeit verfliegt, vor allem da dies nun mein letzter TaxMaster Blog für euch sein wird.

    Eines bin ich auf jeden Fall noch schuldig geblieben, euch mitzuteilen, wie meine - mündliche - Steuerberaterprüfung ablief und v.a. die dabei wichtigste Frage: Ob ich denn bestanden habe!?! ;-)

    In meinem letzten Blog teilte ich euch noch mit, dass meine - mündliche - Steuerberaterprüfung, welche (eigentlich) am 16.03.2020 stattfinden sollte, man kann wohl sagen, sehr spontan „coronabedingt“ abgesagt werden musste. Um genau zu sein: Einen (Sonntag-)Abend vor meiner mündlichen Prüfung wurde ich von der Berliner-Steuerberaterkammer darüber informiert.

    Aber nach einigen Wochen der Unwissenheit, wie es nun "in concreto" weiter gehen sollte, bekam ich einen Ersatztermin für die mündliche Steuerberaterprüfung genannt – danach war der 25.05.2020 nun der Tag der Tage!

    Mittlerweile hat mich mein Alltag als Bundesbetriebsprüfer in der Finanzverwaltung vollends zurück – ich sage euch, das geht schneller als ihr denkt, auch wenn man natürlich nach der Steuerberaterprüfung (zurecht) erst einmal froh ist, alles hinter sich zu haben.

    Aber drehen wir die Zeit noch einmal zurück und fangen wir von vorne an…

    Zu meiner - mündlichen - Steuerberaterprüfung

    Der allgemeine Ablauf der Prüfung - d.h. der Vortrag mit anschließenden Prüfungsrunden - ist wohl jedem Steuerberater-Anwärter unlängst bekannt; nur eben der konkrete Inhalt (leider) nicht. :-) Daher ist eine gute Vorbereitung unausweichlich.

    Zunächst bekommt man drei vorher unbekannte Themen genannt, über eines man – nach einer halbstündigen Vorbereitungszeit - einen (Kurz-)Vortrag halten soll. In Berlin ist es derweil so, dass man während der Vorbereitungszeit auf den Vortrag und auch während der späteren mündlichen Prüfungsrunden keine Gesetze oder Richtlinien/ Erlasse verwenden darf. Ja, man hat also nur einen Stift, einen weißen Zettel und seinen Kopf dabei – los geht´s…

    Entsprechend habe ich mich in der Vorbereitung auch eher auf Vorträge „üben“ fixiert. So hatte ich bereits in meinem letzten Blog einmal angesprochen, dass gerade das Vorbereiten derartiger Kurzvorträge m.E. die effizienteste Vorbereitung auf die mündliche Prüfung ist - und das sehe ich nach der Prüfung immer noch so! Skripte habt ihr im Zweifel genug gelesen, schriftliche Übungen zur Genüge hinter euch gebracht und letztlich weiß sowieso keiner, welches Thema - final - drankommt.

    Beispiel: Umsätze sind bekanntermaßen steuerbar, wenn der Ort der Leistung/Lieferung im „Inland“ liegt – 100mal so geschrieben, stimmt´s? Aber bis wohin reicht das Inland im konkreten eigentlich? Schon mal bei einer Wattwanderung in der Nordsee darüber nachgedacht? :-D

    In Berlin wurde bspw. in der Umsatzsteuerrunde gefragt, bis wohin das (deutsche) Inland im umsatzsteuerlichen Sinne "in concreto" reicht - also der steuerliche Inlandsbegriff auf See (sog. hohe See?!, die Wirtschaftszone?!, Küstenmeer [12-Meilen-Zone]?!, Basislinie?! – Ja im § 1 Abs. 2 S. 1 UStG steht wohl „Strandlinie“). Und wie werden dann bspw. unterschiedlichste Leistungen im Zusammenhang mit „Offshore-Windkraftanlagen“ umsatzsteuerlich behandelt (für Interessenten: ausführlich jüngst Gilson/ Baumgartner/ Dittrich, DStR 2020, 2097). Eine Offshore-Windkraftanlage vor der deutschen Küste befindet sich gerade im Geltungsbereich verschiedener Gesetze und Rechtssysteme. Fragt euch selbst, ob ihr dies bspw. in einem Skript wirklich gelesen hättet?! ;-)

    Worauf will ich hinaus: Übt für die mündliche Prüfung das, was euch definitiv erwartet und das ist der Vortrag. Und an einem selbstsicheren Auftreten, sodass ihr spontane Vorträge bestmöglich performt, könnt ihr mit Sicherheit noch feilen. Vielleicht habt ihr sogar „Glück“, eines der Themen in der Vorbereitung zu erwischen, welches tatsächlich in der Vortragsrunde und/oder Prüfung abgefragt wird. So habt ihr zwei „Fliegen mit einer Klappe geschlagen“: Ihr übt den Vortrag, der später zugleich der erste - wichtige - Einstand in die Prüfung vor der Prüfungskommission sein wird und verinnerlicht bzw. wiederholt zugleich Themengebiete.

    Natürlich müsst ihr auch aktuell im Stoff bleiben und v.a. aktuelle BFH-Rechtsprechung sowie Verwaltungsanweisungen anschauen. Aber das solltet ihr auch als frisch „gebackener“ Steuerberater (weiter) tun und daher sollte dies so langsam „Normalität“ werden. Bei mir wurden mitunter die zwischenzeitlich zahlreich ergangenen (steuerlichen) „BMF-Corona-Hilfen“ besprochen.

    Letztlich hatte ich im Vortrag das Thema „§ 10a GewStG“ gewählt. Weitere Themen, die zur Auswahl standen, waren bei mir der „Kaufmann im HGB“ und die „Bauabzugssteuer“. Im Anschluss an die Prüfung habe ich von der Kommission meine (Einzel-)Noten erfahren und dass ich eine 1,0 für den Vortrag bekommen habe - *Streber*. Nein, ich sage euch das nicht, um „anzugeben“ – sondern vielmehr, um euch Mut zu machen, dass letztlich alles - mit ein wenig Glück - möglich ist, wenn ihr zum einen an euch glaubt und zum anderen im Vortrag performt! Also, die Quintessenz: Vorträge üben!

    Die weiteren mündlichen Prüfungsrunden kamen mir, wenngleich die Fragen durchaus anspruchsvoll waren, wie lockere steuerliche Fachtalks vor – manchmal habe ich sogar vergessen, dass ich in einer Prüfung bin. Aber das wird individuell sein und kommt stark auf die jeweilige Prüfungskommission an. Ich war sehr zufrieden und fand die Prüfer in Berlin klasse. So habe ich auch die weiteren Prüfungsrunden gemeistert und kann somit die Eingangsfrage mit - JA - beantworten!  Als Bediensteter der Finanzverwaltung kann ich mich zwar nicht „Steuerberater“ nennen, aber ich habe die Steuerberaterprüfung in der Tasche! Ziel erreicht! :-D

    Was ich jetzt mache & wo die Reise hingeht - jeder Abschied ist ein neuer Anfang

    Wo die Reise - final - hingeht, weiß ich heute noch nicht. Aber mir wurde nach dem TaxMaster und der Steuerberaterprüfung zumindest (steuerlich) nicht langweilig. ;-) Ich hatte euch in einem meiner letzten Blogs bereits am Rande verraten, dass ich nun - berufsbegleitend - promoviere. Ich promoviere bei Prof. Dr. Cloer an der EBS Universität Wiesbaden / Europa-Universität Viadrina im internationalen und europäischen Steuerrecht. Dies ist nun mein nächstes Ziel.

    Zuletzt habe ich einen Fachbeitrag gemeinsam mit zwei Kollegen (Dr. Herbst/ Rieß) in der aktuellen ISR-Zeitschrift zum § 4k EStG-E geschrieben(Titel: „Gesetzliche Unschärfen bei der Anwendung der Double-Deduction-Regelung des § 4k Abs. 4 EStG-E i.d.F. des ATADUmsG“). Zudem erscheint bald in der IStR-Zeitschrift ein weiterer Fachbeitrag gemeinsam mit einer Kollegin Dr. van Lück zur (deutschen) Hinzurechnungsbesteuerung – Ein Überblick de lege lata und de lege ferenda. Denn die Hinzurechnungsbesteuerung wird in naher Zukunft sekundärrechtlich angepasst. Ferner habe ich aktuell in der DStRK das interessantes BFH Urteil (I R 40/19) zum Verhältnis von § 8 Abs. 3 S. 2 KStG (vGA) und § 1 AStG kommentiert. Ihr seht, es wird mir auch in der Corona-Zeit nicht langweilig. :-D

    Prof. Dr. Peter und Herr Brück hatten jüngst in einem interessanten Podcast (https://www.nwb.de/steuerbar-podcast) die Vorteile des TaxMaster Studienganges im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung und der Praxis als „Berater“ anschaulich  zusammengefasst. Vor allem kann ich dem nur beipflichten, dass man jede Menge toller und wertvoller Menschen im Studium kennenlernt! So erging es auch mir und mit vielen ehemaligen Studienkollegen und -kolleginnen habe ich bis heute (privaten) Kontakt. Insbesondere das jährliche Master-Gipfeltreffen (vgl. mein Oktober Blog 2018) hat dazu beigetragen, weil man da auch ortsübergreifend Studienkollegen kennengelernt hat, was leider dieses Jahr coronabedingt nicht stattfinden konnte. Aber dieses Jahr stand leider so einiges im Schatten von Corona.

    Ein m.E. weiterer Vorteil - auch für Diplom-Finanzwirte - ist es, dass man mit einem (guten) Masterabschluss grds. die Promotionsfähigkeit erlangt und somit die Möglichkeit eröffnet wird, vertieft - wissenschaftlich - arbeiten zu können. Letzteres macht mir gerade Spaß – nicht zuletzt, weil man so aktiv an der Rechtsfortbildung/Rechtsprechung mitwirken kann. 

    Vielleicht könnt ihr euch noch daran erinnern, dass ich in meinen Blogs des Öfteren über die unionsrechtliche „finale“ Verlustberücksichtigung von ausländischen Betriebsstätten berichtet habe, was u.a. auch Thema meiner Masterarbeit im TaxMaster war. Bis dato waren zu dieser Thematik einige Urteile beim BFH anhängig. Zu dieser fiskalisch bedeutsamen Thematik hatte ich in diversen Steuerfachzeitschriften Fachbeiträge (u.a. gemeinsam mit Prof. Titze/ Prof. Peter, IStR 2019, 571) veröffentlicht. Nun gab es endlich eine erste Entscheidung des BFH zu dieser immer noch umstrittenen Thematik. Denn ganz aktuell am 22.10.2020 wurde auf der Internetseite des BFH eine EuGH-Vorlage des BFH (I R 32/18) veröffentlicht. Dabei hat der BFH einige meiner (IStR-)Fachbeiträge in seinen Entscheidungsgründen zitiert - und sogar eines meiner von mir gebildeten (Verlustnutzungs-) Beispiele im Urteil explizit angeführt (Rz. 62). Schlussendlich geht das Kapitel der finalen Verluste mit der EuGH-Vorlage aber in eine zweite „Runde“ und es bleibt zu hoffen, dass die Richter in Luxemburg diesmal (für alle) verständlich auf die Vorlagefragen des BFH antworten. So, das soll es aber auch mit dem fachlichen Teil gewesen sein! ;-)

    Mir hat es echt Spaß gemacht, euch hier über meinen „Werdegang“ bei der Steuerfachschule Dr. Endriss und TaxMaster der Hochschule Aalen zu berichten und vielleicht konntet ihr auch ein paar „Tipps“ für euren weiteren Weg mitnehmen - wirklich tolle „Nachfolge-Blogger“ mit Tipps und Tricks habe ich ja auch, wie ich bereits mit großem Interesse gelesen habe.

    Also bleibt vor allem gesund und vielleicht sieht man sich ja einmal „live“ in der doch relativ kleinen (internationalen) Steuerfachwelt – bspw. bei einer Betriebsprüfung ;-), naja oder doch lieber bei steuerlichen Vorträgen/Steuerseminaren oder einfach „nur“ in einem Café irgendwo in Deutschland.

    Zum Abschied möchte ich euch nur noch eines mit auf dem Weg geben – denn auch wenn es mal nicht so gut läuft oder zähe Tage vor euch liegen (die gab es bei mir auch), bleibt trotzdem am Ball und gebt nicht auf – ja, die Steuerberaterprüfung ist schwer, aber ihr könnt sie alle(!) schaffen und ihr seid v.a. mit den Unterlagen/Übungen von Dr. Endriss sehr gut ausgerüstet, um den Kampf erfolgreich zu beenden!

    In diesem Sinne schließe ich meinem letzten TaxMaster Blog mit den Worten, wie ich meinen ersten TaxMaster Blog am 06.03.2018 einmal eröffnet habe:

    „Erfolg ist kein Glück!“

    Euer David

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