Teil 15: Meister aller (Steuer-)Klassen - Mein Weg zum Taxmaster

    Da hast du den Steuerberater fast in der Tasche...und dann das! In Davids Blog "Teil 15" geht es um die mündliche Steuerberater-Prüfung und die Corona-Krise. Jetzt heißt es "am Ball bleiben"...aber lest selbst.

    So ihr Lieben,

    nun wird es aber wirklich Zeit, dass ich mich mal wieder melde - auch wenn mir diesmal der Einstieg in meinen Blogbeitrag, mit wie sonst fröhlichen & gut gelaunten Zeilen schwer fällt, bringt doch das Coronavirus derzeit immer noch so viel Leid mit sich. Als allererstes hoffe ich daher, dass es euch und euren Liebsten gut geht, ihr wohlauf seid und ihr euch trotz dieser irgendwie unwirklichen Zeit nicht von eurem großen Ziel dem TaxMaster und/oder Steuerberaterexamen abbringen lasst. Auch mich wird das Coronavirus nicht von meinem nächsten Ziel, dem mündlichen Steuerberaterexamen, abhalten können, auch wenn es mir vorerst Steine in den Weg gelegt hat – aber dazu gleich mehr.

    In meinem letzten Blogbeitrag hatte ich euch bereits mitgeteilt, dass ich nun (endlich) das schriftliche Steuerberaterexamen hinter mir habe und ich insoweit ein gutes Gefühl hatte. Mein gutes Gefühl sollte mich auch nicht täuschen. Denn ich kann euch nun mitteilen, dass ich das schriftliche Steuerberaterexamen bestanden habe und es nun in die letzte Runde gehen kann! :-)

    So sollte eigentlich am 16.03.2020 meine mündliche Steuerberaterprüfung stattfinden. Ja ihr merkt schon „eigentlich“… Aber einen Tag - kein Witz -, genau einen Tag vor der mündlichen Steuerberaterprüfung, nämlich am Sonntagabend um 19:50 Uhr, bekam ich einen Anruf der Steuerberaterkammer, dass die mündliche Prüfung aufgrund des Coronavirus leider verschoben werden muss. Ein Ersatztermin konnte mir leider bisher nicht genannt werden. Dies war im ersten Moment ein Schock, weil ich doch vor diesem Termin zwei Wochen Urlaub genommen hatte, um nochmal für die letzte Etappe alles rauszuholen. Auch wenn ich durch diese Nachricht erst etwas aufgebracht war, war dies wohl doch die richtige Entscheidung – denn der Schutz der Gesundheit geht vor!

    Und so möchte ich an dieser Stelle auch an alle appellieren, bleibt bitte - auch wenn jetzt das schöne (Frühlings-)Wetter beginnt - soweit es geht zu Hause und haltet vor allem die Kontaktbeschränkungen ein. Denn nur so können wir - gemeinsam - die Verbreitung des Virus am effizientesten eindämmen und umso schneller in unseren normalen Alltag zurückkehren.

    Wie ich auch mitbekommen habe, ermöglicht die Steuer-Fachschule Dr. Endriss jetzt auch viele online „Videolernkurse“ und hat sich dahingehend wahnsinnig schnell auf die neue Situation - soweit es geht - umgestellt. Schlussendlich betrifft die Situation ja nicht nur die Kandidaten der mündlichen Steuerberaterprüfung, sondern vor allem auch diejenigen, die im Oktober das schriftliche Steuerberaterexamen absolvieren möchten und sich dahingehend vorbereiten müssen.

    Jetzt möchte ich euch noch einen kleinen Einblick geben, wie meine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bisher ablief und wie ich nun mit der unvorhergesehenen Situation umgehe. Kurz und knapp: Nach der anfänglichen Aufregung versuche ich jetzt gelassen mit der Situation umzugehen und dabei im aktuellen Stoff zu bleiben. Natürlich läuft nun meine normale Arbeit parallel weiter, wenn auch derzeit aus dem Homeoffice. Zudem promoviere ich auch derzeit im (internationalen) Steuerrecht – dazu bei gegebener Zeit mehr. ;-) Zusammenfassend ist damit die derzeitige Situation etwas anstrengender als geplant - aber auch das geht vorbei! J

    Aber nun zurück zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung: Ich hatte  bei der Steuer-Fachschule Dr. Endriss die Samstagstermine in Hamburg wahrgenommen, bei denen wir u.a. in Bilanzsteuerrecht, Ertragssteuerrecht, Umsatzsteuer, Verfahrensrecht, Zivilrecht, BWL sowie VWL gebrieft wurden – eben ein bunter Blumenstrauß an wichtigen Themengebieten, die gerne in der mündlichen Steuerberaterprüfung abgefragt werden. Man hat bei den Vorlesungen auch sehr gute zusammenfassende Skripte und Präsentationen erhalten, was nun hilft, um ggf. Themengebiete nochmals aufzufrischen, um im Stoff zu bleiben. Aber über das Studieren der Skripte hinaus bleibt es nun im Hinblick auf die mündliche Prüfung nicht aus, in Eigeninitiative die neueren Rechtsentwicklungen aufmerksam zu verfolgen – aber ihr wisst ja, ein Steuerberater ist zum lebenslangen Lernen gesetzlich angehalten vgl. § 57 Abs. 2a StBerG. :-D

    Außerdem habe ich bei einer Prüfungssimulation von der Steuer-Fachschule Dr. Endriss teilgenommen, bei der realitätsnah eine mündliche Prüfung nachgestellt wurde. Dies hat echt Spaß gemacht und kann ich nur wärmstens empfehlen! Es ist etwas anderes - unter Druck - vor einer Prüfungskommission Antwort und Rede zu stehen. Und dies einmal zu üben, kann mit Sicherheit nicht schaden. Aber diese Präsenzkurse sind nun ja schon etwas länger her.

    Aktuell versuche ich daher, immer wenn etwas Zeit über ist, vor allem einen kurzen Vortrag zu halten. Denn man muss bekanntermaßen in der mündlichen Prüfung auch einen (Spontan-)Vortrag halten über Themen, welche einem erst kurz vorher mitgeteilt werden. Und der Vortrag ist dabei stets der erste Eindruck, den die Prüfungskommission von einem erhält. Meines Erachtens ist das Vorbereiten derartiger Vorträge am effizientesten für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung. Außerdem hat man so zwei „Fliegen mit einer Klappe geschlagen“: man übt Vorträge und verinnerlicht gleichermaßen das jeweilige Themengebiet.

    Wichtig ist auch - wie bereits erwähnt - immer aktuelle Rechtsprechungsänderungen und Gesetzesänderungen im Blick zu haben, da es in der mündlichen Prüfung wichtig ist, auf dem aktuellen Rechtsstand zu sein. Je nachdem wann meine mündliche Prüfung nun stattfinden kann, muss ich mir womöglich schon das Jahressteuergesetz 2020 zu Gemüte führen. Spaß bei Seite, ich hoffe natürlich nicht, dass es sich noch so lange hinzieht.

    Festzuhalten bleibt aber, dass die derzeitige Corona-Pandemie auch enorme Auswirkungen auf die (Welt-)Wirtschaft mit sich bringt und sich damit auch gezwungenermaßen Auswirkungen auf den Fiskus und das Handels- und Steuerrecht ergeben. So hat bereits das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) erste Verlautbarungen bekanntgegeben wie und wann z.B. eine Rückstellungsbildung aufgrund des Coronavirus erfolgen darf (Wertaufhellung? Nein!). Darüber hinaus hat das IDW zu etlichen weiteren handelsrechtlichen Themenbereichen Stellung genommen (Zuschüsse/Lagebericht/Anhang etc.).

    Auch wurde bereits der Gesetzgeber tätig und hat Regularien geschaffen, die die negativen Auswirkungen der Corona-Krise eindämmen sollen. So hat der Bundestag hat am 25.03.2020 einstimmig den Gesetzesentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht angenommen. Die notwendige Zustimmung des Bundesrates wurde am 27.03.2020 erteilt; noch am selben Tag wurde jenes Artikelgesetz veröffentlicht. Anlässlich der Gesetzesdurchsicht stellen sich auch verschiedene steuerbezügliche Fragen, die mitunter bereits in der Fachliteratur diskutiert werden. Des Weiteren hat auch die Finanzverwaltung – im Speziellen das BMF mit Schreiben vom 19.03.2020 (Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus) Erleichterungen hinsichtlich der Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen bekannt gegeben. Auch ist bekanntermaßen in Planung, dass für Angestellte Bonuszahlungen ihrer Arbeitgeber bis zu insgesamt 1.500 Euro in diesem Jahr steuerfrei sein sollen.

    Meines Erachtens sind derartige Themenbereiche nun auch im mündlichen Steuerberaterexamen von Relevanz. Dass ich in der Vorbereitung auf die mündliche Steuerberaterprüfung mal ein „Pandemie-Gesetz“ anschauen werde, hätte ich so auch nie gedacht – aber so zeigt sich einmal mehr, wie anspruchsvoll und facettenreich der Beruf des Steuerberaters bzw. eines jeden Akteurs im Bereich des Steuerrechts ist.

    Das wars erstmal von mir. In diesem Sinne bleibt mir diesmal nur eines zu sagen:

    Bleibt gesund & munter!

    Liebe Grüße

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