Tampon-Petition zeigt Erfolg - nun muss die Bundesregierung ran!

    Es kommt Bewegung in die Sache. Der Bundesrat hat die Bundesregierung angewiesen, eine Neuordnung und Überprüfung der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht vozunehmen. Die Begründung ist klar wie einfach: Die derzeitigen Tatbestände sind laut Bundesrat für die Bürger nicht mehr nachvollziehbar.

    Wie viele wissen, gibt es in Deutschland zwei Mehrwertsteuersätze. Sogenannte „Luxusartikel“ werden mit 19% besteuert. Dinge des täglichen Bedarfs und Grundnahrungsmittel mit lediglich 7%. So weit so gut. Doch gibt es eine klare Linie? Es gibt eine mindestens genau so klare Antwort....Nein! Es gibt keine klare Linie.

    Nehmen wir einige Beispiele für einen groben Überblick:

    Das Mineralwasser – Grundnahrungsmittel oder Luxusartikel? Laut Umsatzsteuergesetz tatsächlich ein Luxusartikel. Die Riesengarnele und der Trüffel hingegen als Grundnahrungsmittel mit 7 % versteuert. Eine „normale“ Kartoffel – 7 % - verständlich. Eine Süßkartoffel – 19%.

    Bei diesen Beispielen ist verständlich, dass bei einigen Kategorien die kritischen Stimmen lauter werden – oder würden Sie die Menstruation als eine luxuriöse Situation beschreiben? Das Umsatzsteuergesetz sieht dies jedenfalls derzeit noch so und besteuert Tampons knallhart mit 19%. Den Urhebern der Petition „Tamponsteuer“ reichte es. Und so sammelten Sie in wenigen Wochen über 250.000 Unterschriften. Kleiner Exkurs: Damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Thema beschäftigt müssen lediglich 50.000 Stimmen zusammenkommen.

    Es gibt aber auch andere Stimmen. "Warum überhaupt zwei verschiedene Steuersätze?" fragt Steuerexperte Ralf Sikorski. Er brennt für eine Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer auf einen festen Satz. Bestellen Sie sich hier unser brandneues und kostenfreies Magazin „Nr. 1“ und lesen Sie den ganzen Kommentat unseres Experten.

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