Rechtsprechung | Neue Revisionsverfahren beim BFH (Januar 2022)

    Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Die interessantesten Verfahren aus dem Monat Januar 2022 haben wir hier für Sie zusammengestellt.

    Einkommensteuer

    Umschulungskosten als Werbungskosten: Können Umschulungskosten eines Steuerpflichtigen bei den Werbungskosten entgegen § 9 Abs. 6 EStG erfasst werden, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine langjährige und eigenständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hatte, ohne hierfür (mangels Existenz) eine formalisierte Berufsausbildung abgeschlossen zu haben? (BFH-Az. VI R 22/21; Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.3.2021 - 2 K 130/20).

    Gewerbesteuer

    Betriebsverpachtung; Gewerbesteuerpflicht: Beginnt der Gewerbebetrieb des Pächters bereits mit dem Wirksamwerden des Pachtvertrags, wenn der Pächter die angepachteten Betriebsräume nicht sofort, sondern erst nach einer mehrwöchigen Renovierung für seine Kundschaft öffnet? Können die vor Eröffnung der Betriebsräume angefallenen Aufwendungen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags abgezogen werden oder handelt es sich um gewerbesteuerrechtlich unbeachtliche Kosten für Vorbereitungshandlungen? (BFH-Az. X R 17/21; Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.7.2021 - 3 K 1383/20).

    Erweiterte Kürzung: Dient ein im Eigentum von Gesellschaftern einer Personengesellschaft, die zugleich Gesellschafter einer GmbH sind, stehendes Grundstück mit Dienstleistungsbetrieben ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb der Gesellschafter, wenn die Bewohner einer benachbarten und von der GmbH betriebenen Seniorenresidenz dort entgeltlich Dienstleistungen in Anspruch nehmen dürfen, sodass es zu einer Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG kommt und die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entfällt? Wie ist der Begriff "dienen" zu verstehen? (BFH-Az. III R 26/21; Vorinstanz: FG Münster, Urteil v. 11.5.2021 - 9 K 2274/19, s. hierzu Meding/Müller, NWB 35/2021 S. 2568 sowie unsere Online-Nachricht v. 16.8.2021).

    Erweiterte Kürzung: Führt bei der Vermietung einer Hotelimmobilie die Änderung des Mietvertrags dahin, dass das zuvor mitvermietete Hotelinventar auf den Mieter übertragen wird und von diesem bei Ablauf des Mietvertrags Inventar und Einrichtung in unter Berücksichtigung des Zeitablaufs gleicher Art, Umfang und Qualität zurückzuübertragen ist, dazu, dass nunmehr keine schädliche Nebentätigkeit mehr vorliegt und daher die erweiterte Kürzung zu gewähren ist? Besteht zwischen der Mitvermietung des Inventars und dessen entgeltlicher, auf die Dauer des Rahmenverhältnisses begrenzter Überlassung im Wege eines Pensionsgeschäfts ein rechtserheblicher Unterschied? (BFH-Az. IV R 24/21; Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 29.9.2021 - 4 K 36/20, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 3.1.2022).

    Verfahrensrecht

    Aufrechnung einer anwaltlichen Honorarforderung mit einer Steuernachzahlung: Erfordert § 226 Abs. 3 AO, dass die Gegenforderung, mit welcher der Steuerpflichtige die Aufrechnung erklärt, in dem Zeitpunkt unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, in dem sich die Forderungen erstmals unverjährt gegenüberstanden? (BFH-Az. VIII R 30/21; Vorinstanz: FG Köln, Urteil v. 16.12.2020 - 7 K 811/19, s. hierzu Rätke, BBK-Eilnachricht zu FG Köln 16.12.2020 - 7 K 811/19).

    Hinweis:

    Eine Auflistung sämtlicher neuer anhängiger Verfahren finden Sie hier.

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