Kurzarbeit in Zeiten des Coronavirus

    Bedingt durch die rasante Ausbreitung des Corona Virus, stehen zahlreiche Unternehmen in Deutschland vor einer großen Herausforderung. Arbeitgeber haben zur Zeit mit immer mehr Arbeitsausfällen zu kämpfen und müssen sich in der aktuellen Lage sogar befürchten, ihren Betrieb auf einen kompletten Stillstand einzustellen. Gerät infolgedessen ein Betrieb in eine wirtschaftliche Schieflage, kann Kurzarbeit ein notwendiges Mittel sein, um Beschäftigung und das wirtschaftliche Überleben mancher Unternehmen zu sichern. Doch was bedeutet das genau und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Wir klären auf!

    Das Wichtigste in Kürze:

    • Hauptzweck des Kurzarbeitergeldes ist es, die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden.
    • Beschäftigte erhalten etwa 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.
    • Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent
    • Die neuen Regeln für das Kurzarbeitergeld gelten rückwirkend bereits ab 1. März und wird auch rückwirkend ausgezahlt
    • Betriebe können Kurzarbeit anmelden, wenn mind. 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind
    • Der Staat zahlt an berechtigte Unternehmen bis zu 24 Monaten lang Kurzarbeitergeld

    Das Corona Virus bleibt beherrschendes Thema in Deutschland und zieht sich quer durch alle Branchen. Auch die Wirtschaft bleibt vor den Auswirkungen der infektiösen Lungenkrankheit nicht verschont. Je mehr Arbeitnehmer wegen Verdacht auf eine Infektion in Quarantäne müssen oder sogar an COVID-19 erkrankt sind, desto mehr Unternehmen und Betriebe müssen die Arbeit drosseln und im Notfall sogar schließen. Um Unternehmen in der Corona Krise zu helfen, haben Bundestag und Bundesrat am 13.März im Eilverfahren Neuregelungen zum Kurzarbeitergeld beschlossen.

    Was ist Kurzarbeitergeld ?

    Als arbeitsmarktpolitisches Instrument soll Kurzarbeit Unternehmen bei einer vorübergehenden schlechten Auftragslage durch eine Reduktion der Personalkosten entlasten.
    Dadurch kann verhindert werden, dass Arbeitnehmer entlassen werden und Arbeitslosigkeit entsteht. Zugleich gelingt es dem Unternehmen ihr eingearbeitetes Personal zu sichern.
    Kurzarbeitergeld hinterlässt jedoch auch eine finanzielle Lücke. Während der gesamten Dauer müssen die Mitarbeiter mit Abstrichen hinsichtlich ihres Gehalts rechnen.

    Wer kann Kurzarbeit wie beantragen?

    Kurzarbeit wird generell durch den Arbeitgeber beantragt. Dazu hat der Bundestag kurzfristig ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Bislang mussten mindestens 1/3 der Belegschaft von Arbeitszeitreduzierungen betroffen sein, bevor Kurzarbeitergeld gewährt wird. Rückwirkend zum 1.März jedoch können nun Unternehmen vom Kurzarbeitergeld Gebrauch machen, wenn lediglich zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen ist. Dazu müssen die Unternehmen der Agentur für Arbeit eine schriftliche Anzeige über den Arbeitsausfall erstatten, welche dann einen schriftlichen Bescheid erteilt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Was bedeutet das für mein Gehalt?

    Die Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt von dem jeweiligen Netto-Entgeltausfall ab. Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent ihres Nettolohns für die ausfallende Arbeitszeit. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten sogar 67 Prozent.

    Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

    Kurzarbeitergeld wird für den Arbeitsausfall grundsätzlich für eine Dauer von zwölf Monaten von der Agentur für Arbeit geleistet. Durch Rechtsverordnung kann die Bezugsdauer jedoch auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

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