Der Praktiker wird sich neu erfinden müssen!
Die Zeiten, in denen die Umsatzsteuer als reine „Buchhaltersteuer“ verstanden wurde und allenfalls Fragen nach dem Steuersatz und der Höhe der Umsatzsteuereinnahmen relevant waren, sind definitiv vorbei. Nachdem das USt-Recht in den letzten Jahren bereits zahlreiche Entwicklungen durchlebt hat, hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2020 die Umsatzsteuer so massiv geändert, wie seit Einführung der neuen Regeln zum Umsatzsteuer-Binnenmarkt im Jahre 1993 nicht mehr. Betroffen sind nahezu alle Bereiche (des Umsatzsteuerrechts): Ob es die Einführung des neuen Instituts des Fernverkaufs, die fiktive Lieferung bei sog. Plattformgeschäften, das ausgedehnte One-Stop-Shop-Regime oder die umfangreichen Neuerungen im Zusammenhang mit der Einfuhrumsatzsteuer ist.
Der Praktiker wird sich neu orientieren müssen, um seine Sachverhalte auch zukünftig richtig beurteilen zu können. Daneben "verwöhnt" uns der EuGH mit vielen, gerade auch für die deutsche Rechtspraxis wichtigen und zum Teil wegweisenden Entscheidungen, die oftmals ein Umdenken erfordern. Zu nennen ist an erster Stelle die Organschaftsregelung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, die offenkundig nicht dem Unionsrecht entspricht.
Weitere Infos gewünscht? Kein Problem! Wir haben bei unserem Dozenten Prof. Dr. Nieskens einmal nachgehakt. Das Interview gibt Ihnen einen Überblick, welche zentralen Regelungen und aktuelle Tendenzen auf uns zukommen.