In seiner Kolumne „Im Namen des Volkes“ teilt Ralf Sikorski mit unseren Leserinnen und Lesern Auszüge aus der Neuauflage seines gleichnamigen Buches
Ich heiße Ralf Sikorski und Sie herzlich willkommen.
. . . und oft genauso realitätsfern
Bill Maher (geb. 1956, amerikanischer Stand-Up-Comedian) hat es einmal treffend beschrieben: „Eine Verschwörungstheorie ist ein Glaubenssystem für Menschen, die nicht über genügend Informationen verfügen, um die wahre Verschwörung zu verstehen.“
Nicht nur die Reichsbürger-Szene, auch andere Schwurbler tauchten insbesondere mit der Corona-Pandemie verstärkt auf der Bildfläche auf. Als Schwurbler gelten Verschwörungstheoretiker, Querdenker, aber im Allgemeinen auch diejenigen, die pauschal und ohne inhaltliche Argumentation hergebrachte Dinge ablehnen. Denn: Studieren kann jeder, Schwurbler werden nur die Besten.
Die Bielefeld-Verschwörung
Die schönste aller Verschwörungstheorien ist und bleibt die Bielefeld-Verschwörung. Auf einer Studentenparty im Jahr 1993 rutschte einem Bekannten des deutschen Informatikers Achim Held, damals Informatikstudent in Kiel, der Satz „Ich glaube, Bielefeld gibt es gar nicht“ heraus. Die Idee einer entsprechenden Verschwörung wurde durch ihn mit einer Reihe von Freunden weitergesponnen. Dabei kam den Protagonisten offenbar zugute, dass im Herbst 1993 die Autobahnabfahrten nach Bielefeld wegen Großbauarbeiten zeitweilig gesperrt waren und Fernzüge aufgrund einer weiteren Baustelle bei der Deutschen Bahn teilweise in Bielefeld nicht halten konnten. Helds Absicht war es dabei offenbar, gängige Verschwörungstheorien, die es also wohl auch schon in den 1990er Jahren gab, ins Lächerliche zu ziehen und die in sich geschlossene, unangreifbare Argumentationsstruktur solcher Schwurbeleien aufzuzeigen. Dass die Wahl auf Bielefeld fiel, war absoluter Zufall. Es hätte auch jede andere deutsche Stadt treffen können, z. B. Eggenstein-Leopoldshafen oder Schloss Holte-Stukenbrock.
Die Verschwörungstheorie behauptet, dass die Stadt Bielefeld gar nicht existiere und ihre Existenz vorgetäuscht werde, um an dieser Stelle etwas ganz anderes zu verbergen. Ob es sich dabei um die deutsche Version von Area 51 oder den Eingang nach Atlantis handelt, ist je nach Version der Geschichte, die sich im Laufe der Jahre natürlich weiterentwickelt und verselbstständigt hat, unterschiedlich. Fotos aus Bielefeld seien tatsächlich in anderen Städten aufgenommen und angepasst worden, Autokennzeichen großflächig gefälscht. Die Tatsache, dass Züge mitunter nicht in Bielefeld halten oder im Falle eines Halts dort erstaunlich wenig Zeit auf dem Bahnhof verbringen, werden als weiterer Beleg angeführt.
Zum 25-jährigen Jubiläum der Bielefeld-Verschwörung im Jahr 2019 hatte sich die Marketing-Abteilung der Stadt Bielefeld etwas ganz Besonderes einfallen lassen. Die Stadt lobte ein Preisgeld von 1 Million EUR aus für denjenigen, der beweisen könne, dass es Bielefeld wirklich nicht gibt. Die Teilnahmebedingungen wurden im Internet veröffentlicht und mögliche Teilnehmer wurden aufgefordert, ihre Beweise in den kommenden zwei Wochen einzureichen. Leider wurde dieser Scherz nicht von allen so verstanden und es kam tatsächlich zur Klage auf Zahlung des ausgelobten Betrags von 1 Million EUR.
Sebastian Streich reichte seine Unterlagen bei der Stadt Bielefeld ein und behauptete in einem sog. Axiom, also einem Satz, der nicht in der Theorie bewiesen werden soll, sondern als beweislos vorausgesetzt wird, die Nichtexistenz Bielefeld nachgewiesen zu haben: Zwar sei die Existenz der Stadt Bielefeld für jeden sinnlich wahrnehmbar. Aber gerade deshalb wäre ja ein theoretisch abstrakter Beweis erforderlich, der außerhalb der sinnlichen Wahrnehmung liege. Erkenntnistheoretisch sei nämlich auch die Sinneswahrnehmung eine Übereinkunft und daher nicht in jedem Fall für eine unbestreitbare Feststellung der Wirklichkeit geeignet. Und genau deshalb ist auch bei Sinneswahrnehmungen davon auszugehen, dass Abweichungen hiervon bewiesen werden könnten. Innerhalb des vom Kläger gewählten Axioms wäre sein Beweis deshalb nicht widerlegbar, so seine Logik. Das Landgericht Bielefeld wies die Klage ab (Urteil vom 14.7.2023, 1 O 181/22): „Es handelt sich nach dem objektiven Empfängerhorizont aller zur Auslobung veröffentlichten Texte um eine scherzhafte Marketingaktion. Es handelt sich um einen satirischen Text, der mit der offensichtlich abwegigen Behauptung, die unfraglich existierende Stadt Bielefeld existiere in Wirklichkeit nicht, sogenannte Verschwörungstheorien ins lächerliche zog. Dies zeigt sich auch, wenn ausgeführt wurde, wer neben den Mitarbeitern der Beklagten und der Stadt Bielefeld am Wettbewerb nicht teilnehmen dürfe:Mitarbeiter von Geheimdiensten, Mitglieder der Illuminati und Achim Held, der Erfinder der Verschwörung.‘
Und auch die beispielhaft angeführten Beweise verdeutlichen die Ausrichtung des Wettbewerbs auf das humoristische, wenn es hieß: ‚Die Echsenmenschen aus dem Inneren der Erde haben dich angerufen und du hast es auf Band? Du hast die Landung eines Ufos in Bielefeld-Baumheide fotografiert? Kondensstreifen am Himmel haben dir eine geheime Botschaft zukommen lassen? Du hast da mal was auf Facebook gelesen? Zeig uns deine Beweise.‘
Auch aus der Tatsache, dass die Stadt Bielefeld fraglos existiert, aber die sinnliche Wahrnehmung des Menschen nicht zwingend unmittelbar zur Feststellung entsprechender Wirklichkeit führen muss, ergibt sich nicht, dass deshalb ein theoretischer Beweis gesucht gewesen sein müsse. Daraus ergibt sich lediglich, dass ein von der sinnlichen Wahrnehmung abweichender Beweis möglich ist. Dass aber gerade kein möglicher Beweis, sondern all die unmöglichen, besonders kreativen und humorvollen Pseudo-Beweise gesucht waren, ist oben bereits dargelegt. Außerhalb des gewählten axiomatischen Systems lässt sich der Beweis des Klägers jedoch widerlegen, so dass er den Erfolg eines unwiderlegbaren Beweises der Nichtexistenz Bielefeld nicht herbeigeführt hat.“
Und Bielefeld gibt es doch
Aber der schönste Satz des Urteils ist der Folgende: „Dass die Stadt Bielefeld existiert, ist eine offenkundige Tatsache und bedarf keines Beweises im Sinne der ZPO.“
Da haben wir uns wohl all die Jahre lang getäuscht. Oder war es doch eine von der Stadt Münster angelegte Verschwörung? Und ob Sebastian Streich sich seinen Scherz, das Gericht anzurufen, wohl vorher gründlich überlegt hatte? Anwalts- und Gerichtskosten lagen deutlich im fünfstelligen Bereich, da der Streitwert immerhin eine Million betrug.
Ich freue mich, in den nächsten Wochen weitere Anekdoten mit Ihnen teilen zu können.
Über Ralf Sikorski
Dipl.-Finanzwirt Ralf Sikorski war viele Jahre Dozent an der Fachhochschule für Finanzen in Nordrhein-Westfalen mit den Schwerpunkten Umsatzsteuer und Abgabenordnung und anschließend Leiter der Betriebsprüfungsstelle in einem Finanzamt. Seine Dozentenrolle nahm er daneben als Unterrichtender in Steuerberaterlehrgängen und Bilanzbuchhalterlehrgängen wahr, heute ist er noch in zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen tätig, u. a. in den sog. Bilanzbuchhalter-Updates. Darüber hinaus hat er sich als Autor unzähliger steuerlicher Lehr- und Praktikerbücher insbesondere zu den o. g. Fachbereichen und Herausgeber eines Kommentars zur Abgabenordnung einen Namen gemacht. Seine Stilblütensammlungen „Meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung“, „Wo bitte kann ich meinen Mann absetzen“, „Ich war Hals über Kopf erleichtert“ und ganz aktuell „Im Namen des Volkes“ sowie das Märchenbuch „Von Steuereyntreibern und anderen Blutsaugern“ runden sein vielfältiges Tätigkeitsbild ab.
Hinweis:
Die Illustration stammt von Philipp Heinisch, der seine Anwaltsrobe 1990 an den Nagel hängte und Zeichner, Maler und Karikaturist wurde (www.kunstundjustiz.de).