Hintergrund:
Die Verbrauchsteuerverordnungen konkretisieren bereichsspezifisch die Verbrauchsteuergesetze. Durch das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (7. VStÄndG) wurden mit Ausnahme des Biersteuergesetzes alle Verbrauchsteuergesetze geändert. Anlass war im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19.12.2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung) sowie der Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates v. 29.72020 zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (Abl. L 256 vom 5. August 2020, S 1-9) in nationales Recht.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
- Durch das 7. VStÄndG, das am 6.4.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurden mit Ausnahme des Biersteuergesetzes alle Verbrauchsteuergesetze geändert.
- Daher ist es erforderlich, nun auch die entsprechenden Verbrauchsteuerverordnungen anzupassen
Hinweis: Der Referentenentwurf der Siebten Verbrauchsteueränderungsverordnung - 7. VStÄndV ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)