Gesetzgebung | Neuregelungen im Mai 2024 (Bundesregierung)

    Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt. Der Deutsche Wetterdienst plant ein Naturgefahrenportal. Ausnahmeregelungen bei Brachflächen entlasten landwirtschaftliche Betriebe. Kosmetika werden sicherer. Über diese Neuregelungen im Mai 2024 informiert die Bundesregierung.

    Mindestlohn in der Altenpflege
    Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen ab 1. Mai: Eine Pflegefachkraft erhält dann mindestens 19,50 Euro pro Stunde brutto. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1.7.2025.
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    Deutscher Wetterdienst baut Naturgefahrenportal auf
    Warnung vor Naturgefahren und Informationen über den Schutz davor: Der Deutsche Wetterdienst plant zum Sommer 2024 ein Portal zum Thema Naturgefahren. Die erforderliche Gesetzesgrundlage hierfür ist geschaffen.
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    Brachflächen in der Landwirtschaft
    Landwirte können 2024 den erforderlichen Mindestanteil von Brachflächen auch erfüllen, wenn Leguminosen (Hülsenfrüchte) oder sog. Zwischenfrüchte angebaut werden. Die Ausnahme von der EU-Regelung soll landwirtschaftliche Betriebe entlasten und trotzdem Boden und Artenvielfalt schützen.
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    Höchstmengen für gesundheitsschädigende Stoffe in Kosmetika
    Kosmetika wie Gesichtscremes, Körperlotionen oder auch Zahnpasten können Stoffe enthalten, die das Drüsen- und Hormonsystem schädigen können. Die EU hat für diese Stoffe neue Höchstmengen festgelegt. Ziel ist, diese Stoffe langfristig durch sicherere Alternativen zu ersetzen.
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    Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 26.4.2024 (il)

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