„Geprüfte/r BilanzbuchhalterIn“ wird ergänzt durch „Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“
Die wohl auffälligste Änderung besteht in der neuen zusätzlichen Bezeichnung „Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“. Diese hat zum einen das Ziel, die generelle Wertigkeit zu erhöhen und zum anderen die Einordnung innerhalb des deutschen Qualifikationsrahmen (kurz DQR) zu ermöglichen. Der DQR soll das deutsche Bildungssystem übersichtlicher machen aber insbesondere die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Abschlüsse innerhalb Europas verbessern. Insgesamt somit ein absoluter Gewinn für die Weiterbildung.
Zulassung zur Prüfung: Schneller geht´s fast nicht
Waren bei der alten Rechtsverordnung nach der klassischen kaufmännischen Ausbildung noch 3 Jahre Berufserfahrung nötig, fällt diese nun komplett weg. Somit kann die „frischausgebildete“ Kauffrau bzw. der „frischausgebildete“ Kauffmann die Möglichkeit, direkt mit der Vorbereitung auf die IHK-Prüfung starten. Auch der Zugang mit einem abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Studium verkürzt sich von zwei auf ein Jahr. Liegen weder kaufmännische Ausbildung noch ein Studium vor, reichen nun auch fünf statt der bisher verlangten sechs Jahre Berufspraxis. Der Grund für die wohl größte Änderung beim Zugang für die Ausbildungsberufe ist schnell erklärt: Im BBiG schreibt einen Regelzugang ohne Wartezeiten zur Prüfung vor. Das Ergebnis: Die Wartezeit entfällt.
Keine Änderung bei den Inhalten der schriftlichen Prüfung…ABER
Was bleibt, ist die Präsentation und das anschließende Fachgespräch bei der mündlichen Prüfung. Die Änderung bei der schriftlichen Prüfung könnte unter Umständen zum Nachteil für den ein oder anderen Prüfling sein: In der alten Rechtsverordnung von 2015 gab es in den drei Prüfungen insgesamt 300 zu vergebende Punkte (100 pro Prüfungstag). 150 davon reichten aus, um die Prüfung zu bestehen. Das gilt auch in der neuen Prüfungsordnung…ABER: An jeder der drei Prüfungstage muss der Prüfling mindestens 50 Punkte (ausreichend) erreichen. Wer diese magische Marke in den einzelnen Prüfungen nicht erreicht, besteht nicht. Ein kleines, aber entscheidendes Detail.
Jetzt mehr denn je: Wiederholung des Gelernten
Weiterhin gilt, dass einzelne Prüfungen nicht wiederholt werden können. Wer durchfällt, muss alle drei Prüfungen wiederholen.
Diese Änderung, die etwas an die Examensprüfung für Steuerberater erinnert, ist für die kommenden Prüflinge eine echte Herausforderung. Als Partner in der Bilanzbuchhalter- Prüfungsvorbereitung „predigen“ wir seit jeher, dass die Wiederholung des Gelernten, zwischen den Unterrichtstagen und in der unterrichtsfreien Zeit, das A&O ist. Dies gilt nun mehr denn je. Es geht hier nicht um das Vorarbeiten zukünftiger Unterrichtsthemen, sondern um das Schaffen von Tiefenwissen und Automatismen. Hier empfehlen wir u.a. das Bilden von Lerngruppen und auch den Besuch der Intensivlehrgänge kurz vor den Prüfungen. Proben für den Ernstfall ist die Devise! Dann wird die Hürde Prüfung auch gemeistert.
Eine Übersicht der Intensivlehrgänge gibt es hier - und die aktuellen Zulassungsvoraussetzungen haben wir hier zusammengefasst.
Randnotiz:
Da gibt es ja noch die sogenannte Zusatzqualifikation:
Inhaltlich ändert sich auch hier nichts. Der Name des Abschlusses wird jedoch ebenfalls verändert. Der etwas umständliche Begriff „Bilanzbuchhaltung International“ ändert sich wieder in „geprüfte Bilanzbuchhalterin International“ bzw. „geprüfter Bilanzbuchhalter International“. Das hört sich schon besser an, finden wir.