FAIT - Der neue Abschluss der Steuerberaterkammer

    Der neue Fortbildungsabschluss der Bundessteuerberaterkammer "Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)" im Fokus Lehrgänge erstmals ab September 2021

    Die Digitalisierung der Steuerberatungsbranche hat sich jüngster Zeit extrem beschleunigt. War es bis vor (ganz) wenigen Jahren noch Usus, sich per Fax mit dem Finanzamt auszutauschen, führt heute an Begriffen wie Nachdigal und ZUGFerd kein Weg mehr vorbei. Doch die Entwicklung auf der Mandantenseite ist noch viel schnelllebiger - der Zuwachs im Onlinehandel ist immens und wirkt sich drastisch zulasten der (Einzel-) Händler aus, die Ihre Ware im Geschäftslokal feilbieten. Das moderne Steuerbüro sieht sich hier mit einer großen Anzahl von Fragestellungen konfrontiert - allen voran die Frage nach der Einbindung der Vorsystem des Mandanten. Abseits der reinen IT-Fragen muss der individuelle digitale Workflow jedoch auch den Vorgaben der AO genügen, hier insbesondere den GoBD.

    Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und Mitarbeiter in Steuerkanzleien an die neuen Herausforderungen zielgerichtet heranzuführen, haben die Steuerberaterkammern die neue Fortbildung “Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse” (kurz: FAIT) entwickelt. Dieses Qualitätssiegel bietet Fachkräften die Möglichkeit, ihre umfassende Kompetenz im Bereich der Digitalisierung und der IT-Prozesse gegenüber ihrem Arbeitgeber und ihrem Mandanten differenziert nachzuweisen.

    Lehrgangsstart im September - Prüfung bereits im März

    Die erste Kammerprüfung überhaupt wird am 30.03.2022 stattfinden. Unsere Vorbereitungslehrgänge starten im September 2021 starten.

    Inhalte und Methoden

    Der Lehrplan enthält alle Stoffgebiete, die Gegenstand der Prüfung sein können. Bestandteil der Unterrichtsmethodik ist einerseits die vorstrukturierte und systematische Darstellung der Fachinhalte und andererseits die daran anschließende Einübung durch die Erarbeitung anwendungsorientierter Fallstudien. So wird sichergestellt, dass sich Tiefenwissen bilden kann, das auch zu einem späteren Zeitpunkt – in Prüfungen, aber auch in der Praxis – sicher abrufbar ist.

    Das Besondere ist zudem, dass - sobald es um technische Angelegenheiten geht - die Gründer, Inhaber und deren Angestellten von namhaften IT Firmen als Dozenten auftreten und demnach den “praktischen” Teil auf eine ganz besonders intensive Art näher bringen. Demnach können die künftigen FAIT-ler auch in der Praxis direkt den richtigen Weg finden!

    Im ersten Turnus bieten wir den Vorbereitungskurs alternativ als Samstags-Onlinekurs oder Abend-Onlinekurs an. Es handelt sich dabei um Live-Webinare auf der Videoplattform Zoo. Dies entspricht nicht nur dem Charakter der Fortbildung, sondern macht Sie örtlich flexibel. Die Vorteile des Präsenzunterrichts, wie z.B. die Möglichkeit, jederzeit Fragen zu stellen, bleiben dabei natürlich erhalten. Jederzeit können Sie sich per Audio oder per Chat mit Fragen an den jeweiligen Dozenten wenden und so individuelle Verständnislücken aufarbeiten.

    Die Themengebiete im Überblick

    • Abgaben- und verfahrensrechtliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse
      • Allgemeine und gesetzliche Grundlagen
      • Buchführung im digitalen Kontext:
        • IT-Systeme/Grundlagen
        • Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
        • Funktionale Grundsätze (Beleg-, Journal-, Konten- u. Dokumentationsfunktion)
      • Steuerliche Vorschriften
        • Unterschied zwischen “Führen von Büchern” und “sonstige erforderliche Aufzeichnungen”
        • Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen (§ 140 AO)
        • Steuerliche “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)”
        • Exkurs: Anforderungen an elektronische Kassensysteme
        • Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von IT und Einsatz von Electronic Commerce (IDW FAIT 1 und FAIT 2)
      • Verfahrensdokumentation
      • Aufbewahrungspflichten nach Handels- und Steuerrecht
    • Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie berufsrechtliche Vorgaben
      • Zielsetzung und Nutzen
      • Einführung in den Datenschutz
      • Grundsätze des Datenschutzes
    • Automatisierung
      • Grundlagen der IT sowie deren Spezifika
      • Datenformate/ Dateitypen sowie deren Merkmale und Anwendungsbereiche
      • Schnittstellen kennen, konfigurieren, bedienen
      • Möglichkeiten und Werkzeuge der Automatisierung in der täglichen Praxis kennen und anwenden können
    • Digitale Arbeitsabläufe in der Kanzlei
      • Bedeutung digitaler Arbeitsabläufe für die Kanzlei und ihre Mitarbeiter
      • Beurteilung und Gestaltung der digitalen Abläufe in den einzelnen Geschäftsprozessen
        (DMS, Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Steuern, Homeoffice, u.a.)
    • Digitale Arbeitsabläufe im Mandantenverhältnis
      • Digitale Arbeitsabläufe ermitteln und visualisieren
      • Mandantenberatung zu Standardisierung und Automatisierung
      • Zusammenarbeit zwischen Mandant und Kanzlei
      • Daten- und Informationsaustausch zwischen Mandant und Kanzlei
      • IT-Unterstützung im Rahmen betriebswirtschaftlicher Beratung
      • Projektplanung
      • Wissensvermittlung
    • Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten
      • Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger
      • Organisationsberatung mit individuellen Prüfungshandlungen, um Fehler frühzeitig erkennen zu können
      • Kontrollsysteme etablieren, um Risiken zu minimieren

    Für wen ist dieser Abschluss interessant?

    Der Lehrgang richtet sich insbesondere an

    • Steuerfachangestellte mit mindestens halbjähriger berufspraktischer Tätigkeit
    • Bachelor u.a. Studienabsolventen mit mindestens halbjähriger berufspraktischer Tätigkeit
    • Kaufleute mit mindestens anderthalbjähriger berufspraktischer Tätigkeit
    • Berufspraktiker ohne relevanten Abschluss, aber mit zweieinhalb Jahren Erfahrung

    Bitte beachten Sie, dass die Steuerberaterkammern Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung definiert haben. Näheres finden Sie hier auf unserer Lehrgangsseite.

    Die Prüfung

    Die Fortbildungsprüfung ist nicht Bestandteil des Lehrgangs. Die Prüfung wird vor den Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammern abgelegt. Zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk Ihr Arbeitsort liegt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kammer nach den für Ihren Prüfungszeitraum maßgebenden Bestimmungen.

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

    In der schriftlichen Prüfung bearbeiten Sie eine 3-stündige Klausur.

    Die mündliche Prüfung soll 45 Minuten je Prüfungsteilnehmer nicht überschreiten. In diesem Prüfungsteil soll die Fähigkeit dokumentiert werden, praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen zu können. In einem ersten - ca. 15 minütigen - Teil hält der Prüfungsteilnehmer eine von ihm bzw. ihr vorbereiteten Kurzvortrag, dem sich ein ca. halbstündiges Prüfungsgespräch anschließt.

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