Die Revolution rückt näher

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Implementierung des § 2b UStG (aktualisierte Fassung vom 18.04.2023) Expertenwissen von Jelena Ninić & Dr. Henning H. Rüth

Mit Einführung des § 2b UStG revolutioniert der Gesetzgeber die Besteuerung der öffentlichen Hand. Trotz Einführung der Norm mit Wirkung zu Beginn des Jahres 2017 wurde die großzügige Übergangsfrist zur Anwendung der alten Rechtslage aus unterschiedlichen Gründen, unter anderem der Corona-Pandemie, inzwischen bis zum 31.12.2024 verlängert. Ab 2025 wird die neue Gesetzeslage somit zur Pflicht und sorgt bei betroffenen Institutionen für Nervosität.

Vorab zur alten Rechtslage…

Nach dem bisher geltenden § 2 Abs. 3 UStG werden juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) nur dann als Unternehmer i. S. d. UStG angesehen, wenn sie nachhaltig Leistungen gegen Entgelt im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) erbringen. Damit knüpft das UStG für Besteuerungszwecke an die Definition des BgA i. S. d. Körperschaftssteuergesetzes an. Umsätze aus vermögensverwaltenden Tätigkeiten (z. B. Vermietung) sowie Umsätze unter 35.000 € pro Jahr (seit 01.01.2022 45.000 €) sind dadurch von der Umsatzbesteuerung ausgenommen. Dies führt dazu, dass viele jPöR in der Praxis so gut wie kaum Berührungspunkte mit der Umsatzsteuer haben und sich nun erstmals mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen.

Was regelt nun der neue § 2b UStG?

§ 2b UStG löst die Verbindung des Umsatzsteuerrechts vollständig von der BgA-Eigenschaft. Nunmehr können auch vermögensverwaltende sowie teilweise auch hoheitliche Tätigkeiten der jPöR zu einer Umsatzbesteuerung führen. Daneben ist die Grenze von 35.000 € pro Jahr (seit 01.01.2022 45.000 €) nicht mehr als pauschale Umsatzschwelle anwendbar. Sofern die jPöR in ihrem hoheitlichen Tätigkeitsbereich agiert, muss geprüft werden, ob die Behandlung als Nicht-Unternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Somit erfolgt eine Neudefinition von
potentiell Umsatzsteuer auslösenden Leistungen. Dies bringt im Zweifel eine erhebliche Erweiterung mit sich.

Welche Herausforderungen ergeben sich für betroffene Institutionen?

Auch wenn die weitere Verlängerung zur zwingenden Anwendung der neuen Rechtslage (ab 01.01.2025) noch etwas Zeit verschafft, ergibt sich für jPöR akuter Handlungsbedarf. Sie sollten sich zunächst mit der neuen Rechtslage beschäftigen und prüfen, welche Bereiche zukünftig ggf. der Umsatzbesteuerung unterliegen. Um eine buchhalterische Abbildung sicherzustellen, müssen jPöR neben
der fachlichen Auseinandersetzung mit der Thematik auch bestehende ERP-Systeme anpassen bzw. fehlende ERP-Systeme erstmals einführen. Wurden diese wesentlichen Themen noch nicht angegangen, sollte dies dringendst unter Nutzung professioneller Hilfe erfolgen. Die Erfahrung zeigt: die Aufarbeitung unzähliger, häufig in ihren rechtlichen Grundlagen weit in die Vergangenheit zurückreichender Sachverhalte ist zeit- und personalintensiv.

Die jPöR als Unternehmer: neben Handlungspflichten auch viele Chancen!

Auch wenn im ersten Schritt viel administrativer (und vermutlich auch finanzieller) Aufwand auf die betroffenen Institutionen zukommt, so ist eine Einordnung als umsatzsteuerlicher Unternehmer keinesfalls nur
negativ. Erstmals haben jPöR auch die Möglichkeit, in Rechnung gestellte und gezahlte Umsatzsteuer zum Vorsteuerabzug zu bringen. Dies ermöglicht ihnen ggf., Gestaltungsspielräume anzuwenden, um die finanzielle Profitabilität zu optimieren. Hierfür bedarf es in erster Linie allerdings einer korrekten Implementierung der neuen Rechtslage und einer entsprechenden Abbildung im eigenen System!
 

Sieben Schritte zur erfolgreichen Implementierung

  1. Prüfung sämtlicher Einnahmen- und Ausgabenpositionen für einen ersten Überblick über die bestehenden Leistungsbeziehungen
  2. Berücksichtigung aller vorhandenen Verträge bzw. schriftlichen/mündlichen Vereinbarungen
  3. Zuordnung der identifizierten Leistungen zu den jeweiligen Bereichen (bspw. hoheitliche Tätigkeit)
  4. Bewertung der umsatzsteuerlichen Folgen
  5. Ausbildung der betroffenen Mitarbeiter
  6. Implementierung der systematischen Umstellungen
  7. Prüfung von umsatzsteuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei geplanten langfristigen Investitionsmaßnahmen
     

Mehr über die Autoren:

Jelena Ninić ist Steuerberaterin und seit 2016 bei der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC als Beraterin für Umsatzsteuer tätig. Ihre Haupterfahrungsbereiche umfassen insbesondere
laufende umsatzsteuerliche Beratungsleistungen im Hinblick auf den (inter)nationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr für Mandanten im mittelständischen Bereich bis hin zu Großkonzernen. Zudem publiziert sie für verschiedene Fachzeitschriften.

Dr. Henning H. Rüth ist seit 2004 in der umsatzsteuerlichen Beratung tätig. Seit 2009 hat Herr Dr. Rüth sich in großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften speziell auf die umsatzsteuerliche Beratung der
öffentlichen Hand, NPOs und NGOs spezialisiert. Seit 2019 hat er die Leitung Umsatzsteuer öffentlicher Sektor bei PwC übernommen. Herr Dr. Rüth ist Mitautor diverser Bücher und Veröffentlichungen rund
um das Thema Umsatzsteuer.

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