Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 22.4.2021
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (19/28901) vorgelegt. Die darin enthaltenen Abwehrmechanismen sollen es Personen und Unternehmen erschweren, durch Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete geführt werden, in Deutschland Steuern zu vermeiden. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört etwa die Versagung von steuerlichen Vorteilen oder Abzügen.
Der Gesetzentwurf basiert auf den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur sog. Schwarzen Liste sowie den verhandelten Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung). Die Umsetzung der Maßnahmen in nationales Recht dient laut Entwurf einem koordinierten Vorgehen der Mitgliedstaaten.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 544/2021
Unsere Endriss-Highlights im Mai:
- Umsatzsteuer - Änderungen und aktuelle Praxisfragen 2021
- Einkommensteuererklärung 2020
- Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Steuerberater-Update Q2 – Aktuelles Steuerrecht
- Rechnungsstellung und Vorsteuerabzug - Grundlagen und aktuelle Praxisfragen
Und noch vieles mehr. Entdecken Sie hier unser breites Webinarangebot