Arbeitsrecht | Mindestlohn und Minijobs 2025 (Minijob-Zentrale)

    Endriss Newsletter November 2024

    Die Minijob-Zentrale informiert über bevorstehende Änderungen beim Mindestlohn und den Minijobs. Der Mindestlohn wird im Jahr 2025 auf 12,82 € pro Stunde angehoben. Damit steigt auch die hieran gekoppelte Verdienstgrenze bei den Minijobs von bisher 538 € auf 556 € pro Monat.

    Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel ein Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen darf. Die monatliche Verdienstgrenze ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt, wird auch die Minijob-Grenze entsprechend angepasst.

    Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 € pro Stunde steigt die Verdienstgrenze ab Januar 2025 von 538 € auf 556 € monatlich. Die Jahresverdienstgrenze liegt damit bei 6.672 €.

    Trotz Erhöhung des Mindestlohns bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. Bei einer Verdienstgrenze von 556 € pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat. Verdient der Beschäftigte mehr als den Mindestlohn, verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob.

    Hinweis:
    Weitere Infos zum Thema hat die Minijob-Zentrale auf ihrer Homepage veröffentlicht.

    Quelle: Minijob-Zentrale, Newsletter 10/2024 (il)

    Verwandte Artikel:

    • Romanowski, GeringfĂĽgig entlohnte Beschäftigung (Minijob), Grundlagen NWB OAAAE-32435
    • Schönfeld/Plenker, GeringfĂĽgige Beschäftigung, Lexikon NWB PAAAJ-31290


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