Aktien ĂĽber eine GmbH kaufen um Steuern zu sparen?!

    Insbesondere während der Corona-Krise haben vor allem junge Menschen das Trading mit Aktien als Ergänzung zum "klassischen" Sparen für sich entdeckt. Viele AnlegerInnen stolpern hierbei früher oder später über den Begriff "Trading GmbH". Worum es sich hierbei handelt und was es letztendlich bringt, das erfahren Sie hier.

    Trading in einer GmbH, lohnt es sich fĂĽr mich?

    Das Trading mit Aktien erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei Privatanlegern. Zwar gilt Deutschland nicht als "Das Land der Aktionäre", doch lässt sich insbesondere während der anhaltenden Corona-Lage erkennen, dass mehr und mehr, vor allem junge Menschen, ihr Geld in Wertpapiere anlegen. Doch wer sich mit dem Thema Geldanlage an den Finanzmärkten beschäftigt, weiß: Wer privat investiert, muss seine Gewinne über die Einkommensteuererklärung ausweisen und als Kapitalerträge (Steuersatz 25 Prozent) versteuern. Demnach führt ein hoher Steuersatz zu einer hohen Steuerschuld. Aus diesem Grund denken aktuell viele Trader darüber nach, ihre Handelsaktivitäten über eine GmbH abzuwickeln um im Betriebsvermögen zu traden. Doch was ist unter der sog. Trading GmbH zu verstehen und warum sollte man eine gründen?

    Eine Trading-GmbH ist zunächst einmal eine „herkömmliche“ GmbH, die jedoch einen speziellen satzungsmäßigen Zweck hat und diesen auch operativ verfolgt. Typischerweise sind dies der Handel mit Aktien, Optionen und Termingeschäften. Doch was bringt eine solche Gesellschaft eigentlich? Schließlich kann man diese Finanzgeschäfte auch direkt als Privatperson abwickeln.
     
    Nun, dafĂĽr gibt es diverse GrĂĽnde:
    Kernpunkt ist die große Steuerersparnis, die eine solche Gesellschaft bietet. Wenn z.B. eine Privatperson Aktien zu einem Preis von 2.000 € kauft und zu einem Preis von 3.000 € verkauft, zahlt sie auf den entstandenen Gewinn in Höhe von 1.000 € eine Steuer von 263,75 (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, ggf. noch zusätzlich Kirchensteuer). Eine Trading-GmbH zahlt auf den gleichen Verkaufsgewinn lediglich 15 € Steuern. Während es diesen Vorteil bereits seit 2004 gibt, hat die Bedeutung der Trading-GmbH seit dem Jahr 2021 drastisch an Bedeutung dazugewonnen: Wenn man nämlich als Privatperson mit Termingeschäften handelt, erwirtschaftet man in einem Jahr erfahrungsgemäß bei den einzelnen Geschäften recht hohe Gewinne und Verluste. Per Saldo sollte natürlich am Ende des Jahres ein Totalgewinn stehen bleiben. Der Fiskus hat die Verrechnung von Verlusten der einzelnen Geschäfte mit Gewinnen einzelner Geschäfte jedoch ab 2021 eingeschränkt. So dürfen nur bis zu 20.000 € Verlust mit Gewinnen verrechnet werden.
     
    Beispiel:
    Im Jahr 2021 realisierte Frau Müller 12 Termingeschäfte, mit denen sie Verluste erleiden musste, insgesamt 60.000 €. Weiterhin hatte sie jedoch auch 31 Termingeschäfte, aus denen Sie Gewinne erzielen konnte, insgesamt 70.000 €.
    Lösung:
    Kaufmännisch betrachtet hatte Frau Müller also einen Totalgewinn in Höhe von 10.000 €. Steuerlich jedoch darf sie von den Verlusten nur 20.000 € mit Gewinnen verrechnen. So erzielte sie also steuerlich einen Gewinn von 50.000 €. Die zunächst nicht anerkannten Verluste in Höhe von 40.000 € werden in die Zukunft vorgetragen. Frau Müller muss so Steuern auf Gewinne zahlen, die sie kaufmännisch gar nicht erzielt hat; im vorliegenden Fall ist ihre Steuerlast sogar höher, als das, was ihr unter dem Strich als tatsächlicher Gewinn verblieben ist.
     
    Genau diese Verlustbeschränkung gilt nicht für Trading-Gmbhs. Diese können solche Verluste nahezu unbegrenzt mit Gewinnen aus denselben Geschäften verrechnen.

    Sie investieren in Kryptowährungen?

    Auch hier bietet eine Trading-GmbH unter Umständen Vorteile: Denn die Steuerbelastung einer GmbH liegt mit etwa 30 % in der Regel unter der Steuerbelastung einer Privatperson. Gewinne aus der Spekulation mit Kryptowährungen unterliegen nämlich nicht dem Abgeltungssteuersatz in Höhe von 26,375 %, sondern dem regulären Steuersatz. Hintergrund ist die Tatsache, dass realisierte Kursgewinne aus Kryptogeschäften sog. „private Veräußerungsgeschäfte“ sind. Allerdings hat die Trading-GmbH hier auch einen Nachteil: Werden Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, sind Kursgewinne vollständig steuerfrei – bei einer GmbH gibt es diese Ausnahme nicht. Hier müssen Spekulationsgewinne auch nach Jahren noch versteuert werden. Die Trading-GmbH bietet im Bereich Kryptowährungen also eigentlich nur Vorteile, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf weniger als ein Jahr beträgt.
     
    Das hört sich nun alles ganz toll an, allerdings muss man auch zwei Dinge beachten:
    1.    Eine GmbH muss zahlreiche Pflichten erfĂĽllen, so muss z.B. beim Bundesanzeiger ein Jahresabschluss eingereicht werden, es muss eine BuchfĂĽhrung erstellt und Steuererklärungen abgegeben werden. Dies kostet natĂĽrlich Geld.
    2.    Durch den bestimmten Satzungszweck hat man in der Regel Kontakt zur BaFin und muss bestimmte regulatorische Pflichten und Nachweise erfĂĽllen.

    Wer darf ĂĽberhaupt eine GmbH grĂĽnden? Darf man das auch als "normale/r" Angestellte/r?

    Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen. So soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitskräfte dem Unternehmen widmen und deren Freizeit zur Erholung nutzen. Doch wie sieht es aber bei vermögensverwaltenden GmbHs aus? Sollte die Gesellschaft rein vermögensverwaltend tätig sein (Vorsicht: kein gewerblicher Anteil!), hendelt es sich hierbei um eine nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit.

    Fazit: Die einzelnen Vor- und Nachteile müssen natürlich individuell abgewogen werden. Bei umfangreichen Trading-Tätigkeiten überwiegen die Vorteile vermutlich jedoch in den meisten Fällen die Aufwendungen.

    Diese Seminare könnten Sie interessieren:

    Und noch vieles mehr. Entdecken Sie hier unser breites Webinarangebot

    Kontakt