Abschreibung von EDV-Hardware und Software

    Das Bundesfinanzministerium hat die Spielregeln der Abschreibung (AfA) von Computern und Software völlig neu und bahnbrechend geregelt!

    Damit hätte wohl zu Beginn des Jahres niemand gerechnet!

    Das Bundesfinanzministerium hat die Spielregeln der Abschreibung (AfA) von Computern und Software völlig neu und bahnbrechend geregelt!
    Danach sind nahezu sämtliche Anschaffungen in diesem Bereich, die ab 01.01.2021 getätigt werden, im Jahr der Anschaffung sofort abzuschreiben, d.h. bei Erwerb müssen diese aktiviert und sodann am 31.12. des betreffenden Jahres in voller Höhe abgeschrieben werden. Diese Technik ist von der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (AK 250,01 € - 800,00 €) bekannt. Soweit die guten Nachrichten.
     
    Leider handelt es sich bei der Neuregelung aber „nur“ um ein BMF-Schreiben. Die Länderchefs hatten eine gesetzliche Regelung favorisiert, da das BMF eigentlich nicht im Alleingang eine solche Sofortabschreibung bestimmen kann. Um den Beschluss aber schnellstmöglich umzusetzen hat man sich im BMF einen Trick einfallen lassen: Um eine Sofortabschreibung hinzubekommen – und zwar ohne das Zutun des Gesetzgebers – hat man die Nutzungsdauer solcher Komponenten auf ein Jahr festgelegt. Schon nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 S. 1 EStG und nach dem Wortlaut eines BFH-Urteils (H 7.4 „Nutzungsdauer“ 2. Spiegelstr. EStH) kommt daher die pro-rata-temporis-Regelung nicht zur Anwendung.

    Dieser Trick ist jedoch so gut, dass man ihn nicht sofort als solchen erkennt – soll heißen: In diversen Internetforen sind bereits zahlreiche Dispute über die Anwendung der Zeitanteiligkeit bei der AfA entbrannt.
    Darüber hinaus ist noch lange nicht jede Hardware gefördert! Auch hier patzt das BMF-Schreiben hinsichtlich der Präzision.
    Unser Dozent Alexander Horst hat dazu nicht nur im Heft 11/2021 der renommierten Steuer-Fachzeitschrift „Der Betrieb“ einen kurzen Kommentar verfasst, er hat für uns auch ein 45-minütiges Video-Seminar gedreht.

    Unsere Seminar-Highlights im März

    Abschreibung von EDV-Hardware und Software

    Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht (Webinar)

    Überbrückungshilfen 2 + 3 sowie Neustarthilfe für Solo-Selbständige

    Reisekosten und Bewirtungskosten – Grundlagenseminar (Webinar)

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